Finanzordnung des Yachtclub Wieck e.V.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung vom 30.05.2013.

 

 

Folgende Beiträge wurden entsprechend § 10 der Satzung durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt:
  
§1 Mitgliedsbeitrag
  
  (1) Mitgliedsbeitrag
    (a) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre        3,00 €/Monat
    (b) Erwachsene                                                  7,00 €/Monat
    (c) Familienbeitrag                                          12,00 €/Monat
    (d) Ehrenmitglieder                                         nach eigenem Ermessen
    (e) ermäßigter Beitragssatz                              4,00 €/Monat
 

  (2) Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten,

       jedoch höchstens bis zum Alter von 26 Jahren. Ein Nachweis ist beizubringen.
 

  (3) Der Familienbeitrag gilt für Ehepaare und Lebensgemeinschaften sowie deren

       Kinder bis 26 Jahre. Diese Regelung gilt auch für alleinstehende Elternteile und

       deren im Haushalt lebende Kinder. Diese Vergünstigung gilt nicht, wenn ein Kind

       Mitglied der Jugendabteilung ist.
  
§2 Aufnahmebeitrag
  
  (1) Von neu aufgenommenen Mitgliedern wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Der
      Aufnahmebeitrag ist einmalig zu entrichten.

  (2) Aufnahmebeitrag
    (a) zur Aufnahme als vorläufiges Mitglied:             6,00 € 
    (b) zur Aufnahme als außerordentliches Mitglied:   6,00 € 
    (c) zur Aufnahme als ordentliches Mitglied:            1200,00 € 
  
  (3) Bei der Aufnahme von Gründungsmitgliedern als ordentliches Mitglied entfällt der

        Aufnahmebeitrag.
  
  (4) Bei der Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes, das die Nachfolge eines

       Familienangehörigen oder Lebensgefährten entsprechend § 3(2), Anstrich 5 der 

       Satzung antritt, entfällt der Aufnahmebeitrag.
  
§3 Hafenliegebeitrag
  
  (1) Der Hafenliegebeitrag wird für die Nutzung eines Hafenliegeplatzes während der

       Segelsaison (01. Mai bis 31. Oktober) erhoben.
  
  (2) Die Liegefläche berechnet sich nach der Formel Bootslänge x Bootsbreite. Die

       Bootslänge ist als Länge über Alles, die Bootsbreite als Breite über Alles definiert.
  
  (3) Der Hafenliegebeitrag für Boote Ordentlicher Mitglieder beträgt pro Quadratmeter

       Liegefläche: 13,00 €/m²    
 

  (4) Für außerordentliche oder vorläufige Mitglieder und vereinsfremde Segler kann ein

       Wasserliegeplatz für jeweils eine Segelsaison vergeben werden. Der Hafenliegebeitrag

       beträgt exklusive Strom und Wasser:     
    (a) für außerordentliche oder vorläufige Mitglieder je m² Liegefläche des

         Schiffes:                          22,00 €/m²    
    (b) für vereinsfremde Segler: 26,00 €/m²    
    (c) es wird für (a) und (b) eine Pauschale für Strom erhoben  20,00 €  
     
  (5) Für Tages-Gastlieger beträgt das Liegegeld je angefangene 24 Stunden nach

       Schiffslänge inklusive Strompauschale:
    (a) Schiffe bis  8m           8,00 €   
    (b) Schiffe bis 10m         10,00 €
    (c) Schiffe größer 10m   12,00 €

    (d) Liegeplätze Eldena unabhängig von der Schiffsgröße14,00 €
     
  Die Kassierung des Liegegeldes für Tageslieger erfolgt durch die Mitglieder nach dem  

  jährlichen Pierdienstplan. Für bezahltes Liegegeld ist eine Quittung auszustellen.
     
  (6) Die Regelungen nach (1) bis (5) finden auch auf die Nutzung des Jollenstegs (an der

       Wiecker Klappbrücke) Anwendung mit der Ausnahme, dass die Strompauschale nach 

       (4) (c) bzw. (5) (e) entfällt. Der Vorstand ist ermächtigt, im Einzelfall durch Sondervereinbarung    
       mit dem jeweiligen Nutzer hiervon abzuweichen.

     
§4 Winterstandsbeitrag
     
  (1) Der Winterstandsbeitrag wird für die Nutzung bzw. Zuweisung eines Landliegeplatzes

       erhoben.
     
  (2) Die Wintersaison ist als die Zeit außerhalb der Segelsaison definiert.
     
  (3) Die Fläche berechnet sich nach der Formel gemäß § 3 (2).
     
  (4) Der Winterstandsbeitrag beträgt für Boote Ordentlicher Mitglieder pro Quadratmeter

       Fläche in der Wintersaison   4,00 €/m²
     
  (5) für außerordentliche oder vorläufige Mitglieder und für vereinsfremde Segler kann ein
       Winterstandsplatz für jeweils eine Wintersaison vergeben werden.
       Der Winterstandsbeitrag beträgt pro Quadratmeter benutzter Liegefläche für
    (a) außerordentliche und vorläufige Mitglieder   5,00 €/m²
    (b) für vereinsfremde Segler                           8,00 €/m²
     
  (6) Bei Nutzung des Winterstandsplatzes in der Segelsaison entspricht der zu zahlende

       Beitrag für Boote von Mitgliedern des Yachtclubs dem Winterstandsbeitrag.
     
  (7) Für die Winterlagerung auf dem Gelände des Yachtclubs sind außerdem pro Boot zu 

       entrichten:
     
       Wasserpauschale       3,00 €

       Stromkosten nach Zähler    €/kWh laut gültiger Abrechnung
       Zählergrundgebühr    3,00 € 
     
  Stromkosten und Zählergrundgebühr werden vom Tage der Ausgabe des Schlüssel für die
  Steckdose bis zu dessen Rückgabe berechnet
     
  (8) Der Winterstandsbeitrag für das Abstellen von nicht genutzten Bootswagen in der    

       Wintersaison beträgt pro Quadratmeter Fläche des Bootswagens

       (Länge über Alles x Breite über Alles)     10,00 €/m²

  (9) Der Beitrag für Eigentümer eines leer stehenden Schuppens in der Wintersaison

       beträgt pro Quadratmeter der Fläche des Bootschuppens

       (Länge mal Breite des Schuppens)         3,00 €/m²
       Leerstand ist definiert, als ein Schuppen, in dem der Besitzer kein im Yachtregister des

       YCW eingetragenes Boot zu liegen hat.
     
§5 Landliegeplätze für Jollen und Kats
     
  Die Beiträge sind in der Ordnung zur Regelung der Jollenliegeplätze festgelegt.
     
§6 Arbeitsbeitrag
     
  Die für das Jahr festgesetzte Anzahl von Arbeitsstunden pro Boot bzw. Mitglied ist in dem
  jeweiligen Kalenderjahr zu leisten. Für Mitglieder über 16 Jahre besteht die Möglichkeit der
  Geldersatzleistung für nicht erbrachte Arbeitsstunden.
  Geleistete Arbeitsstunden sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vorstand
  abzurechnen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verfallen die Arbeitsstunden.

  Für jede nicht geleistete Stunde wird ein Betrag von 20,00 € berechnet.



§7 Beitrag Wach- und Ordnungsdienste

   (1) Die zu leistenden Wach- und Ordnungsdienste werden in gesonderten Dienstplänen

        (z. B. Pierdienstplan) festgelegt. Ist ein Mitglied verhindert, den Pierdienst

        wahrzunehmen, hat es eine Vertretung zu benennen; in Notfällen ist mindestens ein

        Mitglied des Vorstandes rechtzeitig zu informieren.

  (2) Wird ein Dienst nicht oder nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, ohne das dafür ein

       Grund vorliegt, ist ein Geldbetrag zu zahlen von 26,00 €/Diensttag.

  (3) Beim Pierdienst ist dem Club zusätzlich der Einnahmeausfall in Höhe der

       durchschnittlichen Gastliegertageseinnahmen zu erstatten. Zur Berechnung der

       durchschnittlichen Gastliegertageseinnahmen werden jeweils zehn Tage vor und zehn

       Tage nach dem Dienst herangezogen.

 

§8 Miete Clubhaus

  Bei Anmietung des Clubhauses durch Vereinsmitglieder aus Anlass einer privaten Feier 
  wird eine Gebühr von 60,00 € erhoben. Bei anderweitiger Anmietung des Clubs wird eine
  Gebühr von 120,00 € erhoben.

 

§9 Zahlweise und Abrechnung

  (1) Die Beiträge und Gebühren werden durch Rechnung erhoben. Die Rechnung für den
       Jahresbeitrag, Sommer- und Winterliegeplatz soll im Februar des jeweiligen Jahres

       gestellt werden.
       Die Zahlung hat bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres zu erfolgen.
       Für alle anderen Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

   (2) Die Einhaltung der Frist gilt als erfüllt, wenn dem Yachtclub die Einzahlung bis zum 

        Fristende durch Post- oder Bankbelege nachgewiesen werden kann.

  (3) Die erste Mahnung erfolgt nach Fristablauf. Die zweite Mahnung erfolgt vier Wochen

       nach Fristablauf. Sind die Forderungen zwölf Wochen nach der Fälligkeit ohne weitere

       Stundung nicht beglichen, kann ein Ausschluss aus dem Yachtclub erfolgen.

  (4) Je Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

  (5) Bargeldlose Einzahlungen erfolgen auf das Clubkonto bei der
       Bank:     Volksbank Vorpommern eG
       IBAN:   DE55 1506 1638 0008 5720 03
       BIC:       GENODEF1ANK

 

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